Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt),
Köln

Jahressteuererklärungen für Arbeitnehmer mit Nebengewerbe

 

Arbeitnehmer mit Nebengewerbe müssen in der Regel eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.


Diese Einkommensteuererklärung muss zumindest enthalten:


  • Hauptvordruck.
  • Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Anlage N.
  • Anlage G.
  • Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).


In bestimmten Fällen muss ferner abgegeben werden:


  • Umsatzsteuererklärung.
  • Gewerbesteuererklärung.


Ungefähre Steuerberatungskosten: 400,- € bis 500,- € pro Veranlagungsjahr.